AGB

IHC Systems
Eurode Park 1–20
52134 Herzogenrath
Deutschland

Stand: Januar 2026


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der IHC Systems (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Die Leistungen richten sich an Unternehmen, Hausverwaltungen, Eigentümer, öffentliche Einrichtungen sowie Endkunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.


§2 Leistungsgegenstand

(1) IHC Systems erbringt Dienstleistungen im Bereich:

  • NE4-Inhouse-Ausbau (FTTH / Glasfaser)

  • Koaxial-Netze (DOCSIS)

  • Gebäudeverkabelung

  • Montage, Inbetriebnahme, Messung und Dokumentation

  • Entstörung, Wartung und Serviceeinsätze

  • Zusatzleistungen vor Ort (z. B. WLAN-Einrichtung, Endgeräte-Installation)

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder Serviceauftrag.

(3) Tarifverträge mit Netzbetreibern oder Telekommunikationsanbietern sind nicht Bestandteil der Leistungen von IHC Systems.


§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • Zugang zu allen relevanten Räumen, Verteilern und Wohnungen gewährt wird

  • erforderliche Genehmigungen (z. B. Eigentümer, Verwaltung) vorliegen

  • technische Vorleistungen Dritter rechtzeitig erbracht sind

(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Leistungen können abgerechnet werden:

  • pauschal

  • nach Aufwand (Stunden-/Tagessätze)

  • gemäß Leistungsverzeichnis

  • als Zusatzleistung vor Ort

(3) Zusatzleistungen, die während eines Einsatzes beauftragt werden, können sofort vor Ort berechnet werden (z. B. Kartenzahlung, Rechnung).

(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.


§5 Abnahme

(1) Technische Leistungen gelten als abgenommen, wenn:

  • sie betriebsbereit übergeben wurden oder

  • der Auftraggeber die Nutzung aufnimmt oder

  • keine Mängel innerhalb von 5 Werktagen angezeigt werden

(2) Messprotokolle und Dokumentationen gelten als Nachweis der ordnungsgemäßen Leistung.


§6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Keine Haftung besteht für:

  • Ausfälle oder Störungen von Netzen Dritter (z. B. Netzbetreiber)

  • Einschränkungen durch bestehende Gebäudestrukturen

  • Funktionsstörungen kundeneigener oder fremder Geräte


§7 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Keine Gewährleistung besteht für:

  • Leistungen, die durch Dritte verändert wurden

  • Störungen aufgrund veralteter oder ungeeigneter Hausverkabelung

  • nachträgliche Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte


§8 Termine und Verzug

(1) Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder Dritteinflüssen verlängern die Leistungsfristen angemessen.


§9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.


§10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.


§11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.